Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch)
Wer zu Hause durch eine private Person gepflegt wird, hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel für den einmaligen Gebrauch. Wir von der Rhein-Apotheke in Mühlburg erledigen alle Formalitäten für Sie und versorgen Sie mit den benötigten Pflegehilfsmitteln. Die Kosten von bis zu 40 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel übernimmt Ihre Pflegekasse. Sie zahlen keinen Cent. (Produktgruppe 54, gemäß § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI)
Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?
Personen mit dem Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5, die von einem Angehörigen oder einer privaten Person zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden.
Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse?
- Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
- Mundschutz
- Einmalhandschuhe
- Einmal-Bettschutzunterlagen
- Fingerlinge
- Schutzschürzen
- wiederverwendbare Bettschutzunterlagen, müssen separat genehmigt werden! (zusätzlich zur 40-Euro-Pauschale)
Download Antrag